Sonderfonds des Bundes

für Kulturveranstaltungen

Der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen bietet bei Kulturveranstaltungen mit einer Zuschauerkapazität von bis zu 2.000 Plätzen die Möglichkeit einer Wirtschaftlichkeitshilfe auch bei freiwilliger Selbstbeschränkung der Platzkapazität (bei Reduzierung um mindestens 20 %).

Voraussetzung ist dabei, dass sich der Veranstalter bis zum Vortag der Veranstaltung auf der entsprechenden Plattform registriert hat und – neben der Schätzung der Kosten und Einnahmen einschließlich Eintrittserlösen – ein Hygienekonzept sowie einen Bestuhlungsplan hochlädt, aus dem sich der Grund für die Reduzierung der Zuschauerzahl/Plätze ergibt.
Darüber hinaus bietet der Sonderfonds eine Ausfallabsicherung, die im Fall angeordneter pandemiebedingter Absagen bis zu 90 % der Stornokosten abdeckt. 

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