Prüfungsvorbereitung

Prüfungsvorbereitung

Im Downloadbereich des BBMV findet man jede Menge Informationen zur Prüfungsvorbereitung.

Wichtig ist zunächst einmal, dass man für die Prüfung das Theorie- und das Praxisheft im Original benötigt. Kopien sind nicht zulässig!

Die Hefte kann man im Internet in geeigneten Webshops erwerben, oder beim Verlag bestellen. Hinweise zu den Unterrichtsmaterialien gibt es auf der Website des Bayerischen Blasmusikverbands.

Theorievorbereitung

Der Bezirk bietet zur Vorbereitung auf die Prüfung Kurse an, die von Erfahrenen Musikpädagogen geleitet werden. Vorbereitungskurse sind Bestandteil der Prüfung und als verpflichtend anzusehen.

Der Vorbereitungskurs besteht aus mindestens 4 Terminen, die Mitte Oktober beginnen. Die Herbstferienwoche ist ausgespart, es kann aber auf Wunsch auch ein weiterer Kurstermin eingeplant werden.

Der BBMV-Downloadbereich enthält

  • Prüfungsordnungen und Ausführungsbestimmungen
  • Theorie-Testbögen und Gehörbildungsbögen mit Lösungen
  • Empfehlungslisten für Selbstwahlstücke

Für die Bezirksprüfungen sind die Materialien für D1 und D2 relevant:

Gleichartiges Material gibt es auch für die Juniorabzeichen oder das Goldabzeichen (D3).

Praxisvorbereitung

Die Prüfungsinhalte sind instrumenten-spezifisch, man muss sie einfach üben:

Die Praktische Prüfung besteht aus drei Teilen: Tonleiter, Etüde/Vortragsstück und einem Selbstwahlstück. Bei der Prüfung sind 2 Prüfer anwesend, einer vom Bezirk und einer vom Verband.

Seit Herbst 2018 gibt es neue Praxis-Hefte (pastellgelber Umschlag) für die Instrumente Querflöte, Klarinette, Saxophon, Trompete, Waldhorn, Tenorhorn, Bariton, Posaune, Tuba, Schlagzeug. Für die praktische Prüfung können die alten Hefte im Bereich

  • D1 bis 30.06.2019
  • D2 bis 31.12.2021
  • D3 bis 31.12.2024

verwendet werden. Die Fristen im Praxisteil gelten auch für gesplittete Prüfungen.

Ausnahme: wer nach Ablauf der Verwendungstermine im Rahmen der Prüfungsordnung eine nicht bestandene Praxisprüfung nachholen muss, kann zu dieser Prüfung noch sein altes Heft verwenden.

Mischprüfungen sind nicht zulässig, entweder altes oder neues Heft.

Nicht im neuen Heft abgedruckte Pflichtstücke aus den alten Heften dürfen als Selbstwahlstück verwendet werden.